1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Unterrichtsverhältnisse zwischen der Musikschule Rödermark e. V. (im Folgenden: Musikschule) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
2. Anmeldung & Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über das bereitgestellte Formular. Der Unterrichtsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Musikschule zustande.
3. Unterrichtsdauer & Schuljahr
Das Musikschuljahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres. Der wöchentliche Unterricht umfasst 36 garantierte Einheiten pro Schuljahr (außer in Ferien und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen).
4. Unterrichtsformen
Angeboten werden Einzel-, Paar- und Gruppenunterricht sowie zeitlich befristete Kurse (z. B. Instrumentenkarussell, Eltern/Kind-Kurse). Die genaue Form wird bei Anmeldung festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
5. Unterrichtsausfall
Versäumt der Schüler/die Schülerin den Unterricht, besteht kein Anspruch auf Nachholen oder Erstattung.
Unterrichtsausfall durch die Musikschule (z. B. Krankheit der Lehrkraft) wird nach Möglichkeit nachgeholt.
Wird die garantierte Jahresleistung unterschritten, erfolgt am Schuljahresende ggf. eine anteilige Rückerstattung.
Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen) besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückzahlung. Die Musikschule kann in solchen Fällen nach eigenem Ermessen Online-Unterricht anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Unterrichtsentgelt & Zahlung
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt, zahlbar in monatlichen Raten per SEPA-Lastschrift. Es gilt die jeweils gültige Entgeltordnung. Bei Zahlungsverzug kann das gesamte Jahresentgelt sofort fällig gestellt werden.
Für Mahnungen wird eine Gebühr von 5 € erhoben; Rücklastkosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann zum 31. Oktober eines jeden Jahres gekündigt werden (Kündigungsfrist: 2 Monate).
Die ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn gelten als kostenpflichtige Probezeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
Bei befristeten Kursen endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Kursdauer. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
8. Änderungen im Unterricht
Die Musikschule behält sich vor, Unterrichtsformen, Gruppenstärken oder Lehrkräfte aus organisatorischen Gründen zu ändern.
Bei dauerhafter Veränderung der Unterrichtsform (z. B. von Gruppen- auf Einzelunterricht) ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten/Teilnehmer erforderlich, da sich das Entgelt entsprechend anpasst.
9. Haftung & Ausschluss
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Instrumente, wird keine Haftung übernommen.
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder wiederholtem Zahlungsverzug kann die Musikschule nach vorheriger Abmahnung den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO zur Durchführung des Unterrichtsvertrags und zur internen Organisation.
Details regelt die aktuelle Datenschutzerklärung der Musikschule Rödermark e. V., abrufbar unter:
http://www.musikschule-roedermark.de/datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.